
Erfolgreiche Vorbereitung auf die Spielerberaterprüfung
21. März 2025
Sneek Peak in die Spielerberaterprüfung
3. April 2025Die FIFA-Spielerberaterprüfung findet am 18. Juni 2025 statt. Kandidaten müssen sich sowohl auf den Lizenzierungsprozess als auch auf die Prüfung gut vorbereiten. Die Prüfung wird ausschließlich online mit Fernüberwachung durchgeführt, sodass keine Reise zu einer FIFA-Mitgliedsorganisation erforderlich ist. Kandidaten können die Prüfung von einem privaten, ruhigen Ort ablegen, müssen jedoch ein Laptop oder Desktop mit Webcam sowie ein Smartphone mit der FIFA-Prüfungs-App nutzen.
Es gibt keine Ausnahmen für Fachleute wie Anwälte, Buchhalter oder ehemalige Spieler – alle müssen die Prüfung wie jeder andere Kandidat ablegen. Die Prüfung ist eine Open-Book-Prüfung, jedoch dürfen nur die offiziellen digitalen Studienmaterialien von FIFA konsultiert werden. Gedruckte Dokumente, handschriftliche Notizen und externe Webseiten sind verboten. Kandidaten können ihren bevorzugten Prüfungszeitpunkt und die Sprache innerhalb der festgelegten Fristen wählen, jedoch sind nach Ablauf der Frist keine Änderungen mehr möglich.
FIFA überwacht die Prüfung streng, einschließlich Live-Webcam-Überwachung, Bildschirmfreigabe und mobiler Kameraüberwachung. Jeder Versuch, mit anderen zu kommunizieren oder unzulässige Materialien zu verwenden, führt zur sofortigen Disqualifikation. Eine stabile Internetverbindung ist notwendig, da FIFA keinen technischen Support bei Verbindungsproblemen bietet. Falls während der Prüfung die Verbindung unterbrochen wird, kann der Versuch storniert werden. Pausen sind nicht erlaubt, und das Verlassen des Raums oder das Schließen des Prüfungsfensters führt zur automatischen Beendigung der Sitzung.
Die Ergebnisse werden innerhalb von 14 Tagen veröffentlicht. Kandidaten, die nicht bestehen, erhalten einen Link per E-Mail, um ihre Prüfung innerhalb von drei Tagen einzusehen.
Eine gründliche Vorbereitung erfordert nicht nur ein tiefes Verständnis der regulatorischen Dokumente, sondern auch die Kenntnis der ergänzenden Rundschreiben. Wir wünschen viel Erfolg bei der Prüfung!